Wettkampf-Reglement 2024

Allgemeines

Mit der Anmeldung und Teilnahme am Aarau-Triathlon (nachfolgend auch „Veranstaltung“ genannt) anerkennen Teilnehmende dieses Wettkampfreglement sowie das Wettkampfreglement von Swiss Triathlon in der aktuellen Fassung, sowie die aktuelle Strassenverkehrsgesetz. Die Teilnehmenden erklären hiermit die Reglemente gelesen und verstanden zu haben und das Strassenverkehrsgesetz zu kennen. Sportliche Fairness und die Einhaltung der Regeln bilden die Grundsätze dieser Veranstaltung. Es ist verboten, sich unter Verletzung dieser Grundsätze Vorteile zu verschaffen. Die Nichtbeachtung dieses Wettkampfreglements, das Nichtfolgeleisten der Anordnungen des Veranstalters sowie das Abkürzen der Wettkampfstrecken führen zur Disqualifikation. Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund zu starten. Doping ist verboten. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Es gilt das Doping-Statut von Swiss Olympic in der aktuellen Fassung.

Sicherheit

Die Teilnehmenden sind für den einwandfreien Zustand und die technische Sicherheit ihrer Ausrüstung verantwortlich.Die Teilnehmenden behindern sich nicht gegenseitig und gefährden weder sich noch Dritte. Sie haben die Verkehrsregeln gemäss Strassenverkehrsgesetz sowie die Anweisungen des Veranstalters, der Streckenposten und des medizinischen Personals zu befolgen.

Start

Die Teilnehmenden sind selbst verantwortlich, rechtzeitig am Start zu erscheinen. Bei verspätetem Erscheinen besteht weder ein Anspruch auf Starterlaubnis noch auf Rückforderung des Startgeldes.

Wechselzone

Zuschauer und Betreuer haben keinen Zutritt zur Wechselzone. In der Wechselzone muss das Fahrrad geschoben werden.

Schwimmen

Der Einzelstart erfolgt im Wasser. Das Becken ist beheizt. Neopren kann bei tiefen Temperaturen durch Rennleitung freigegeben werden. Andere Hilfsmittel (Flossen, Paddles, Schnorchel etc.) sind nicht erlaubt und führen zur Disqualifikation. Vom Veranstalter wird eine Badekappe zur Verfügung gestellt, welche zu tragen ist. Es besteht die Möglichkeit, in einem anderen Becken (nicht beheizt) einzuschwimmen.

Radstrecke

Die Radstrecke findet auf nicht gesperrten, öffentlichen Strassen statt. Es ist folglich mit motorisiertem Verkehr in beiden Fahrtrichtungen zu rechnen. Die Verkehrsregeln sind strikte einzuhalten (insbesondere ist rechts überholen verboten). Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften führen zur Disqualifikation. Den Anordnungen der Streckenposten und der Polizei ist ausnahmslos Folge zu leisten. Auf der ganzen Radstrecke herrscht Helmtragepflicht. Auf andere Verkehrsteilnehmer ist Rücksicht zu nehmen. Auf der Radstrecke herrscht Windschattenfahrverbot. Es sind alle Fahrräder ohne technische Unterstützung zugelassen. Alle Teilnehmenden sind für den einwandfreien Zustand und technische Sicherheit ihrer Ausrüstung verantwortlich. Die Startnummer muss während dem Radfahren am Rücken gut sichtbar getragen werden, weiter ist die Startnummer auch in Form von Klebeetiketten an der Sattelrohrstütze am Fahrrad und am Helm gutsichtbar aufzukleben.

Laufstrecke

Die Startnummer muss während dem Laufen vorne gut sichtbar getragen werden.

Hilfeleistung durch Dritte

Die Entgegennahme von Hilfe oder Verpflegung von Dritten sind während dem gesamten Wettkampf nur bei Unfällen erlaubt.

Einsprachen

Einsprachen müssen unmittelbar nach Bekanntgabe der Resultate bei einem OK-Mitglied angebracht werden. Die Beurteilung erfolgt durch das OK und der Entscheid ist abschliessend und endgültig.

Umweltschutz

Die Teilnehmenden haben durch ihr Verhalten die Belange des Umweltschutzes zu respektieren und die Natur nicht mehr als nötig zu belasten. Abfall darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden.

Haftungsausschluss

Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Alle Teilnehmenden nehmen auf eigene Verantwortung und Risiko am Wettkampf teil. Der Veranstalter lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung ab und haftet insbesondere nicht für Unfälle, Diebstähle, Krankheit und sonstige Schadensfälle.

Datenschutz

Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten zur Durchführung des Anlasses und zu Werbe- und Marketingzwecken (Newsletter, Postsendungen etc.) gespeichert und verwendet werden.  Diese Daten erscheinen auch in der Rangliste und können insbesondere zu Werbe- und Marketingzwecken an Sponsoren, andere Triathlon-Veranstalter und Swiss Triathlon weitergegeben werden. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass am Wettkampf von ihnen Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden und diese auf die Webseite und den Social Media Channels des Veranstalters über Foto- und Videodienste (wie Vimeo, YouTube etc.) hochgeladen werden. Die Teilnehmenden können eine solche Datenbearbeitung mit einem Mail an info@aarautriathlon.ch ablehnen.

Änderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen oder die Absage der Veranstaltung vor. Geleistete Anmeldegebühren werden auf das kommende Jahr übertragen oder auf expliziten Wunsch zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Hier erhälst Du die wichtigsten Informationen rund um unseren Anlass.

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Version 07.04.2023, GM